
Uli Eikenhorst
bKV Spezialist und Partner
Inhalt
Was ist eine bKV-Versicherung?
Dein Leitfaden zur betrieblichen Krankenversicherung für Mitarbeiter

Kurz erklärt: bKV als modernes Benefit-Instrument
Die betriebliche Krankenversicherung entwickelt sich rasant zum wichtigsten Benefit für Unternehmen in Deutschland. Ende 2024 nutzten bereits über 56.500 Arbeitgeber diese Zusatzversicherung – ein Plus von 43,8 % zum Vorjahr. Besonders spannend: Jeder dritte Arbeitnehmer würde eine bKV einer vergleichbaren Gehaltserhöhung vorziehen. Der Grund liegt auf der Hand: Du investierst steueroptimiert in die Gesundheit deiner Mitarbeiter und schaffst gleichzeitig einen echten Wettbewerbsvorteil bei der Mitarbeitergewinnung. In diesem Beitrag erfährst du, wie die bKV funktioniert, welche Leistungen sie umfasst und wie du sie in deinem Betrieb einführst.
Definition: die betriebliche Krankenversicherung als Zusatzschutz
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung. Du als Arbeitgeber fungierst dabei als Versicherungsnehmer, während deine Mitarbeiter die versicherten Personen darstellen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine freiwillige Sozialleistung, mit der du den Versicherungsschutz deiner Belegschaft deutlich erweiterst.
Das Besondere: Die bKV gewinnt seit ihrer Einführung stetig an Bedeutung. Das liegt zum einen an der steuerlichen Anerkennung als Sachbezug. Zum anderen machen die neuen Budgettarife die Versicherung deutlich attraktiver und flexibler. Seit 2015 hat sich die Zahl der Unternehmen mit bKV-Angebot mehr als verzwölffacht – von rund 4.600 auf über 56.500 Betriebe Ende 2024.
Die bKV unterscheidet sich grundlegend von privaten Einzelversicherungen: Du schließt einen Gruppenvertrag zwischen deinem Unternehmen und einem privaten Krankenversicherer ab. Alle Mitarbeiter, die sich dem Vertrag anschließen, profitieren von Leistungen, die oft deutlich günstiger sind als vergleichbare Einzelverträge. Das Kollektiv trägt das Risiko gemeinsam, was zu besseren Konditionen führt.
Unterschied zwischen bKV und gesetzlicher Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Pflichtversicherung mit gesetzlich festgelegter Grundversorgung. Die Leistungen der GKV decken die grundlegende medizinische Versorgung ab, unterliegen jedoch regelmäßigen Kürzungen. Seit Mai 2019 erstattet die GKV beispielsweise den großen Check-up ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre statt zuvor alle zwei Jahre. Das Finanzstabilisierungsgesetz von 2023 brachte weitere Leistungsreduzierungen.
Besonders bei Zahnersatz und Sehhilfen fallen hohe Zusatzkosten für gesetzlich Versicherte an. Die Krankenkassen übernehmen hier oft nur noch einen Teil oder gar nichts mehr. Die bKV schließt genau diese Lücken: Sie ergänzt die bestehende gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll, ohne diese zu ersetzen. Deine Mitarbeiter profitieren also von beiden Versicherungen gleichzeitig.
Du kannst dabei verschiedene Leistungspakete wählen und anbieten. Zusätzliche Leistungen wie Zahnbehandlung, alternative Heilmethoden oder Krankenhaustagegeld lassen sich flexibel kombinieren. Alternativ oder ergänzend kannst du die Absicherung über Budgettarife wählen, bei denen Mitarbeiter frei entscheiden, für welche Leistungen sie das zur Verfügung stehende Budget verwenden.
bKV als Gruppenversicherung verstehen
Bei einem Gruppenversicherungsvertrag schließt du als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Dieser ermöglicht deinen Mitarbeitern kollektiven Zugang zu verschiedenen Krankenversicherungsleistungen. Im Gegensatz zu Einzelverträgen profitieren sowohl dein Unternehmen als auch die Belegschaft von günstigeren Beiträgen aufgrund der größeren Versichertenzahl.
Du agierst als Vertragspartner der Versicherung und schließt den Gruppenversicherungsvertrag ab. Deine Mitarbeiter erhalten einen Versicherungsschein und wickeln Leistungsfälle direkt mit der Versicherung ab. Das bedeutet: Du erfährst keinerlei Gesundheitsdaten deiner Mitarbeiter und bist nicht in die medizinische Abrechnung involviert.
Das kollektive Risikotragungsprinzip ist dabei zentral: Damit der Gruppenvertrag zustande kommt, musst du in der Regel mindestens 90 % der Mitarbeiter oder einer bestimmten Gruppe bei der Versicherung anmelden. Nach dem Gesetz der großen Zahl finden sich in diesem Kollektiv gesunde und kranke Menschen, sodass die Versicherung das Risiko tragen kann. Dieses Kollektivprinzip führt zu einem geringeren Durchschnittsrisiko und damit zu günstigeren Konditionen.
Auch kleinere Betriebe können eine bKV abschließen. Die Mindestanzahl liegt meist bei fünf Mitarbeitern, manche Versicherer wie SIGNAL IDUNA bieten sogar ab drei Mitarbeitern Verträge an.
Wie funktioniert die bKV für deinen Betrieb
Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
Die rechtliche Struktur der betrieblichen Krankenversicherung ist klar definiert: Du bist der Versicherungsnehmer, deine Arbeitnehmer sind die versicherten Personen. Das bedeutet konkret: Du bist verantwortlich für das Informieren der Mitarbeiter, die Beitragszahlungen und die Vertragsverwaltung.
In der Praxis übernimmst du den kompletten Geschäfts- und Schriftverkehr mit dem Versicherer. Du meldest die Mitarbeiter bei der Versicherung an und kümmerst dich um die ordnungsgemäße Abmeldung ausgeschiedener Mitarbeiter. Die Arztrechnungen senden deine Mitarbeiter direkt an die Versicherung zur Erstattung. Die Versicherungsgesellschaft korrespondiert unmittelbar mit den Arbeitnehmern und rechnet ab, ohne dass du Gesundheitsdaten erfährst.
Optional können Versicherungsmakler die Kommunikation und Verwaltung mit der Versicherungsgesellschaft übernehmen, sofern du sie bevollmächtigst. Das entlastet dich erheblich bei der administrativen Betreuung.
Besonders wichtig ist die Erstellung einer Versorgungsordnung. Mit diesem Dokument legst du die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die bKV verbindlich fest. Die Versorgungsordnung regelt:
Welche Mitarbeitergruppen Anspruch auf die bKV haben
Ab wann der Anspruch entsteht
Welche Leistungen gelten
Wie mit Sonderfällen wie Elternzeit oder Ruhen des Arbeitsverhältnisses umzugehen ist
Die Abgrenzung zwischen Sachlohn und Barlohn
Finanzierungsvarianten: arbeitgeberfinanziert oder fakultativ
Du hast drei grundlegende Finanzierungsmöglichkeiten, die sich danach richten, wer die Beiträge trägt.
Arbeitgeberfinanzierte Versicherung: Bei dieser obligatorischen bKV trägst du die Beiträge vollständig. Deine Mitarbeiter werden finanziell nicht belastet. Diese Form ist die am häufigsten gewählte und meist auch die attraktivste für Arbeitnehmer, da sie vollständig kostenfrei ist. Du übernimmst die Beiträge für die Mitarbeiter und deren regelmäßige Abführung, normalerweise per SEPA-Lastschrift, an die Versicherung.
Arbeitnehmerfinanzierte Versicherung: Bei der fakultativen bKV zahlen die Mitarbeiter die Beiträge in voller Höhe selbst und erhalten möglicherweise einen Zuschuss von dir. Dies erfordert das ausdrückliche Einverständnis des Mitarbeiters. Diese Variante ermöglicht es Mitarbeitern, sich zusätzlich zum arbeitgeberfinanzierten Schutz weiter abzusichern oder die bKV selbst zu wählen, wenn du nur für bestimmte Gruppen eine Versicherung anbietest.
Mischformen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge gemeinsam. Du zahlst einen Teil der Beiträge, der Mitarbeiter den Rest. Dies bietet eine Balance zwischen deiner Investition und der Mitarbeiterbeteiligung. Eine Kombination aus beiden Modellen wird oft als das sinnvollste Vorgehen angesehen, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und gleichzeitig den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, den Schutz aufzustocken und ihre Familie mitzuversichern.
Steuerliche Vorteile der bKV bis zur 50 Euro Freigrenze
Die steuerliche Behandlung der bKV ist besonders attraktiv und stellt einen wesentlichen Grund für die zunehmende Verbreitung dar. Innerhalb der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge kannst du die Zusatzversicherungen deinen Arbeitnehmern steuer- und sozialabgabenfrei finanzieren. Diese Regelung gilt seit 2020 in ihrer jetzigen Form.
Die Unterscheidung zwischen Sachlohn und Barlohn ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 7. August 2018 zentral: Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Versicherungsleistung, für die du die Beitragszahlung übernimmst, handelt es sich um Sachlohn. In diesem Fall greift die 50-Euro-Grenze für Sachbezüge. Der Sachlohn ist steuerfrei, wenn er 50 € im Monat nicht übersteigt.
Besteht dagegen der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung oder Zahlung der Versicherungsbeiträge, handelt es sich um Barlohn. Die 50-Euro-Grenze kann dann nicht angewendet werden.
Wenn die Sachbezüge die 50-Euro-Grenze überschreiten, gibt es verschiedene Versteuerungsmöglichkeiten:
Individuelle Versteuerung: Die Beiträge gelten als Nettoentgelt und werden normal besteuert.
Pauschalversteuerung: Die Beiträge können im Rahmen der Pauschalversteuerung als sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 EStG versteuert werden. Die Pauschalversteuerung muss beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden.
Nettolohnversteuerung: Du übernimmst die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und erhöhst das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters entsprechend.
Für dich als Arbeitgeber sind Aufwendungen für die bKV als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig, was zusätzliche Kostenersparnisse mit sich bringt. Die empfangenen Leistungen aus der bKV sind für die Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Es bedarf keiner nachgelagerten Besteuerung und die Rückerstattung geht komplett an den Arbeitnehmer.
Welche Leistungen deckt eine bKV ab
Krankenhaus und Wahlleistungen
Das Leistungsspektrum einer bKV richtet sich nach den von dir gewählten Tarifbausteinen oder Budgetmodellen. Im Bereich der Krankenhausleistungen decken viele bKV-Tarife Wahlleistungen ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Typische Krankenhausleistungen umfassen:
Freie Klinikwahl
Chefarztbehandlung
Ein- oder Zweibettzimmer
Ersatz-Krankentagegeld bei Verzicht auf den Chefarzt
Ein Beispiel für konkrete Leistungen: Der Continentale ConCEPT Save-Tarif bietet 100 % für privatärztliche Behandlung und ambulante Operationen im Krankenhaus sowie 150 bis 300 € Leistungspauschale infolge eines vollstationären Krankenhausaufenthalts je nach Aufenthaltsdauer. Bis zu 90 € je Tag Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen und Krankentransporte bis 250 € je Kalenderjahr sind weitere Beispiele.
Diese Leistungen sind für gesetzlich Versicherte besonders wertvoll. Das Einzelzimmer im Krankenhaus, das sie sonst selbst zahlen müssen, wird von vielen bKV-Modellen übernommen. Ebenso werden Chefarztbehandlungen, die auf Privatpatientenniveau eine höhere Qualität bieten, von vielen Unternehmen als attraktives Angebot gewählt. Die stationäre Rehabilitation wird ebenfalls häufig abgedeckt, beispielsweise mit 20 € Tagegeld für durch gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung bezuschusste stationäre Reha-Maßnahmen für maximal 56 Behandlungstage in vier Kalenderjahren.
Zahnersatz und zahnmedizinische Versorgung
Im zahnmedizinischen Bereich zeigen sich besonders große Versorgungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb gehören zahnärztliche Leistungen zu den beliebtesten Bausteinen der bKV. Teure Leistungen wie Zahnimplantate oder hocherwertiger Zahnersatz sind in der GKV nicht abgedeckt, können aber mit einer bKV zusätzlich abgesichert werden.
Viele bKV-Tarife bieten 100 % Erstattung für Zahnvorsorge und Zahnbehandlung, einschließlich:
Professioneller Zahnreinigung
Bleaching
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Für Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Inlays, Onlays, Stiftzähne und orale Implantate bieten manche Tarife bis zu 75 % der verbleibenden Kosten. Ein Beispiel ist der Gothaer FlexSelect XL-Tarif, der 100 % Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen sowie kieferorthopädische Behandlungen infolge eines Unfalls bietet. Die Zahnersatzmaßnahmen sind dabei oft im Budget ohne Begrenzung inbegriffen.
Dies ist besonders bedeutsam, da Zahnersatz eine der teuersten Behandlungen darstellt, die von der GKV nur zu einem sehr geringen Anteil übernommen werden. Mit einer bKV können deine Mitarbeiter diese bedeutende Belastung reduzieren oder komplett eliminieren.
Ambulante Behandlung und alternative Heilmittel
Im Bereich der ambulanten Versorgung bieten bKV-Tarife häufig Leistungen, die von der GKV gar nicht oder nur eingeschränkt übernommen werden. Dazu gehören Zusatzleistungen für:
Ambulante Behandlung
Sehhilfen
Alternative Heilmethoden
Heilpraktikerleistungen
Gesundheitsmanagement im Unternehmen
Viele Tarife decken Heilpraktikerleistungen zu 100 % ab und bieten alternative Medizin inklusive Osteopathie. Bei Sehhilfen und refraktiver Chirurgie bieten viele Tarife 100 % Kostenübernahme. Für Brillen und Kontaktlinsen können beispielsweise bis zu 250 € in drei Kalenderjahren erstattet werden. Dies ist für viele Mitarbeiter attraktiv, da die GKV Sehhilfen bei Erwachsenen normalerweise nicht mehr übernimmt.
Alternative Heilmethoden werden in manchen Tarifoptionen mit bis zu 50 % von maximal 1.500 € erstattungsfähigem Rechnungsbetrag im Kalenderjahr abgedeckt. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden häufig zu 100 % erstattet, ebenso wie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Krankentagegeld und weitere Zusatzleistungen
Viele bKV-Tarife bieten auch eine Krankentagegeld-Versicherung an, die das Einkommen deiner Mitarbeiter bei längerer Krankheit absichert. Dies stellt eine wichtige Ergänzung dar, da die Lohnfortzahlung nach vier bis sechs Wochen endet und danach nur noch Krankengeld der GKV gezahlt wird. Dieses beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts oder 90 % des Nettogehalts. Manche Tarife bieten bis zu 90 € je Tag als Ersatzkrankenhaustagegeld bei stationärem Aufenthalt.
Weitere spezialisierte Leistungen umfassen:
Notfallhilfen und kurzfristige psychologische Beratung für Belegschaft und Angehörige
Auslandsreisekrankenversicherung für private und dienstliche Reisen
Assistance-Leistungen wie 24/7 Gesundheitsservice, mentale Gesundheit und Facharzt-Terminservice
Besonders in jüngerer Zeit werden Leistungen zur mentalen Gesundheit immer wichtiger. Psychologische Beratung, Stressmanagement-Programme und Therapieangebote gewinnen an Bedeutung. Die neuen bKV-Tarife des Jahres 2025 setzen verstärkt auf präventive Maßnahmen, um die Gesundheit deiner Mitarbeitenden langfristig zu fördern.
Vorteile einer bKV für deinen Betrieb und deine Mitarbeiter
Keine Gesundheitsprüfung für Arbeitnehmer
Ein wesentlicher Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung liegt darin, dass grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung bei der Aufnahme erfolgt. Alle Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die die Probezeit absolviert haben, können aufgenommen werden – unabhängig vom Gesundheitszustand.
Dies ermöglicht auch Mitarbeitern mit Vorerkrankungen, von den Zusatzleistungen zu profitieren, was bei privaten Zusatzversicherungen oft nicht möglich wäre. Es bestehen zudem keine Wartezeiten. Anders als bei privaten Krankenversicherungen, wo Versicherte oft mehrere Monate warten müssen, ist der Versicherungsschutz sofort nach dem Versicherungsbeginn gültig.
Dies ist ein enormer Vorteil für ältere Mitarbeiter oder solche mit chronischen Erkrankungen, die bei privaten Versicherungen möglicherweise überhaupt keine Absicherung bekommen würden oder nur mit erheblichen Risikozuschlägen. Dies bedeutet auch, dass bereits laufende Behandlungen oft mitversichert sind, was bei privaten Zusatzversicherungen nicht der Fall ist.
Familienangehörige können zu denselben Konditionen mitversichert werden, müssen aber in der Regel Gesundheitsfragen beantworten.
Finanzielle Entlastung deiner Angestellten
Da du in der Regel die Beiträge vollständig trägst, entsteht für deine Angestellten keine finanzielle Belastung. Sie erhalten somit einen Gesundheitsschutz auf Privatpatientenniveau, ohne diesen selbst zu bezahlen. Dies ist ein direkter, spürbarer Mehrwert, den Mitarbeiter sofort wahrnehmen können, da er sich auf ihre medizinische Versorgung unmittelbar auswirkt.
Ein beispielgebendes Szenario: Ein Mitarbeiter, der eine neue Brille benötigt und diese ohne Zusatzversicherung komplett selbst zahlen müsste, erhält durch die bKV eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme.
Die bKV bietet damit eine Gehaltserhöhung auf anderem Wege. Der finanzielle Wert des zusätzlichen Versicherungsschutzes wird von den Mitarbeitern oft höher eingeschätzt als eine äquivalente Gehaltserhöhung, da die bKV netto zu 100 % zur Verfügung steht. Dies liegt daran, dass Gehaltserhöhungen der normalen Besteuerung und Sozialabgaben unterliegen, während die bKV bis zur 50-Euro-Grenze steuerfrei ist. Deine Arbeitnehmer profitieren also von einem noch größeren Netto-Vorteil als bei einer vergleichbaren Gehaltserhöhung.
Mitarbeiterbindung und Produktivitätssteigerung
Eines deiner Hauptziele bei der Einführung einer bKV ist die Steigerung der Mitarbeiterbindung und damit verbunden die Reduzierung der Fluktuation. Eine bKV zeigt Wertschätzung für deine Mitarbeitenden und fördert deren langfristige Loyalität gegenüber deinem Unternehmen. Dies ist besonders in Zeiten des Fachkräftemangels von Bedeutung, da qualifizierte Fachkräfte schwer zu finden und zu halten sind.
Studien zeigen, dass eine betriebliche Krankenversicherung für viele Arbeitnehmer interessanter ist als andere Zusatzleistungen. Jeder dritte Arbeitnehmer würde den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung einer vergleichbaren Gehaltserhöhung vorziehen. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 29,4 %.
Eine bKV steigert die Produktivität deiner Beschäftigten auf zweifache Weise. Mitarbeitende, die sich in deinem Unternehmen gut aufgehoben und wertgeschätzt fühlen, sind nachweislich motivierter. Zudem trägt die bessere medizinische Versorgung dazu bei, den Krankenstand in der Belegschaft zu senken. Bessere Gesundheitsversorgung und Präventionsmaßnahmen führen oft dazu, dass Mitarbeitende früher wieder arbeitsfähig sind, was zu weniger Produktivitätsverlusten führt.
Ein Unternehmen, das sich um das Wohlergehen seiner Mitarbeiter kümmert, wird zudem als sozial verantwortlich und attraktiv für potenzielle Arbeitnehmer angesehen, was bei der Gewinnung neuer Fachkräfte hilft.
Günstiger als private Einzelversicherungen
Die bKV ist für dich sowie deine Arbeitnehmer kostengünstiger als vergleichbare private Einzelversicherungen. Dies liegt daran, dass sich das Krankheitsrisiko auf eine größere Anzahl von Versicherten verteilt und die Versicherer dadurch die Leistungen zu relativ günstigen Beiträgen anbieten können. Beispielsweise kannst du eine umfassende bKV bereits ab 1,66 € pro Person und Monat abschließen. Die Beiträge sind zudem ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und damit vergleichbar günstig.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht dies: Ein Mitarbeiter könnte beispielsweise Leistungen im Wert von 900 € im Jahr in Anspruch nehmen, während die monatlichen Kosten nur 29,50 € pro Mitarbeiter betragen. Dies ist ein beeindruckendes Kosten-Nutzen-Verhältnis, da der potenzielle Leistungswert das Vielfache der Kosten ausmacht. Im Vergleich würde ein Arbeitnehmer für vergleichbare private Zusatzversicherungen einzeln viel mehr zahlen müssen, besonders wenn er älter ist oder Vorerkrankungen hat.
Für wen kommt eine bKV in Betracht
Mindestanzahl von Mitarbeitern
Die betriebliche Krankenversicherung ist nicht nur für große Konzerne geeignet. Tatsächlich können Unternehmen mit nur fünf Mitarbeitern eine bKV abschließen, was in der Regel die Mindestanzahl darstellt. Manche Versicherer wie SIGNAL IDUNA sind Vorreiter und bieten bKV bereits ab drei Mitarbeitern an. Dies macht die bKV auch für kleine Handwerksbetriebe und andere KMU zugänglich. Die Verträge werden in der Regel als Gruppenversicherung mit günstigeren Beiträgen geschlossen.
Für größere Unternehmen gibt es keine Obergrenze, ab der eine bKV nicht mehr möglich wäre. Besonderheiten treten auf, wenn dein Unternehmen unter die vereinbarte Mindestversichertenanzahl fällt. Bei dauerhafter Unterschreitung ist der Anbieter berechtigt, den Gruppenvertrag zu kündigen. Falls der Gruppenvertrag beendet wird, hat der Mitarbeiter das Recht, die Versicherung auf eigene Kosten als Einzelversicherung fortzuführen.
Bedenken bei Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten
Obwohl die bKV sehr breit ausgelegt ist, gibt es Personengruppen, die nicht oder nur unter Bedingungen versichert werden können. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einer betrieblichen Krankenversicherung versichert werden – unabhängig vom Gesundheitszustand und ohne Wartezeiten. Jedoch müssen die Mitarbeitenden in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und die Probezeit muss abgeschlossen sein.
Nicht versichert werden können in der Regel:
Auszubildende
Geringfügig Beschäftigte (520-Euro-Kräfte)
Werksstudenten
Praktikanten
Allerdings gibt es hier eine wichtige Ausnahme: Auch 520-Euro-Kräfte können grundsätzlich abgesichert werden, dürfen aber aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht schlechter gestellt werden als eine Vollzeitkraft. Abhängig von der gewählten Versteuerungsart kann die Summe aus Gehalt und steuer- und sozialversicherungspflichtigem bKV-Beitrag jedoch die 520-Euro-Grenze übersteigen. Dadurch könnte die Person den Status eines geringfügig Beschäftigten verlieren. Um diesen Status nicht zu verlieren, können 520-Euro-Kräfte zu Versicherungsbeginn der bKV widersprechen.
Auch Arbeitnehmer mit einer privaten Krankenversicherung können prinzipiell nicht in vollem Umfang von der bKV profitieren, da viele Zusatzleistungen bereits in der PKV abgedeckt sind. Für privat Vollversicherte ist die bKV oft nicht sinnvoll, da ihre Versicherung bereits umfassendere Leistungen bietet. Du kannst jedoch auch für privat Versicherte bKV-Tarife abschließen, wobei nur bestimmte Bausteine sinnvoll sind.
So richtest du eine bKV in deinem Unternehmen ein
Auswahl der passenden Leistungsbausteine
Die Auswahl der richtigen Leistungsbausteine ist ein entscheidender Schritt bei der Einführung einer bKV. Du musst zunächst analysieren, welche Leistungslücken es bei deiner Belegschaft gibt. Dies können beispielsweise fehlende Zahnbehandlungen, unzureichende Vorsorgeuntersuchungen oder mangelnde Heilpraktikerleistungen sein. Danach entscheidest du, welche der Zusatzleistungen sinnvoll sind und in die bKV aufgenommen werden.
Ein systematischer Beratungsprozess hilft bei dieser Entscheidung. Du solltest zunächst mit gesammelten Daten und Statistiken zur Mitarbeiterstruktur an einen Versicherer oder Makler herantreten. Dadurch können maßgeschneiderte Konzepte entwickelt werden, die einen echten Mehrwert für alle Beteiligten darstellen. Die Versicherungsunternehmen können anhand von Benchmarking-Daten aufzeigen, welche Bausteine bei vergleichbaren Unternehmen beliebt sind.
Es ist wichtig, auf die Flexibilität und Optionalität der Tarifoptionen zu achten, damit optional Zusatzpakete eine individuelle Anpassungsfähigkeit ermöglichen und auf sich ändernde Bedingungen in deinem Unternehmen reagieren können.
Da die Auswahl der richtigen Bausteine komplex werden kann und stark von deiner individuellen Unternehmenssituation abhängt, kann eine Beratung durch einen Experten sinnvoll sein. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen unserer Partner aus unserem sorgfältig geprüften Netzwerk. Diese bKV-Experten bieten eine kostenfreie Beratung und helfen dir, das optimale Konzept für dein Unternehmen zu entwickeln.
Budgettarife versus klassische Zusatzversicherungen
Die grundlegende Entscheidung zwischen klassischen Zusatzversicherungs-Bausteinen und Budgettarifen hat große Auswirkungen auf die Gestaltung der bKV.
Klassisches Bausteinmodell: Im klassischen Bausteinmodell wählst du aus einer umfangreichen Liste von Leistungen aus und definierst für jeden Baustein, ob er versichert sein soll. Dies erlaubt maximale Kontrolle durch dich als Arbeitgeber, gibt deinen Mitarbeitern aber weniger Wahlfreiheit. Beispiele für Einzelbausteine sind zusätzliche Leistungen für ambulante Behandlung, stationäre Reha- oder Krankenhausaufenthalte, Gesundheitsmanagement im Unternehmen, Heilpraktikerleistungen, Krankentagegeld oder Reisekrankenversicherung.
Budgetmodell: Das Budgetmodell ermöglicht es dir, ein festes Budget pro Mitarbeiter bereitzustellen, über das die Mitarbeitenden selbst entscheiden können, welche Leistungen sie nutzen möchten. Der Budgettarif ist eine relativ neue, aber sehr flexible und günstige Form der betrieblichen Krankenversicherung. Du entscheidest, wie viel du jährlich in den Gesundheitsschutz deiner Mitarbeiter investieren möchtest. Das vertraglich festgelegte Budget kann jeder Mitarbeiter frei für Gesundheitsleistungen seiner Wahl einsetzen.
Dies hat den Vorteil, dass du pro Mitarbeiter einen festen Betrag zahlst und die Mitarbeiter selbst entscheiden, ob sie beispielsweise eine Physiotherapie, eine augenärztliche Behandlung oder eine Zahnbehandlung in Anspruch nehmen möchten. Mögliche Budgethöhen liegen 2025 zwischen 300, 500, 600, 900, 1.200, 1.500 oder 1.700 € jährlich.
Ein großer Vorteil der Budgettarife zeigt sich bei den Kosten: Sie können mit unterschiedlichen Beitragshöhen abgeschlossen werden, was es dir ermöglicht, für neue Mitarbeiter niedrigere Beiträge zu zahlen und den Tarif später aufzustocken. Langjährige oder ältere Mitarbeiter können problemlos höhere bKV-Budgettarife erhalten als Auszubildende oder Neueinsteiger. Du bist völlig frei in deinen Entscheidungen und kannst die Leistungen beispielsweise nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit staffeln.
Kombimodell: Das Kombimodell vereint die Vorteile beider Varianten. Es gewährt Versicherten die freie Auswahl innerhalb eines festgelegten Budgets und eines Leistungspakets und erweitert den Schutz um optional buchbare Bausteine. Diese Lösung bietet sowohl dir als auch deinen Arbeitnehmern maximale Flexibilität. Du kannst somit ein Basis-Budgetpaket definieren und Mitarbeitern darüber hinaus die Möglichkeit geben, zusätzliche Bausteine individuell hinzuzubuchen.
Unser Tipp
Standard-Benefits sind gut gemeint, aber sie reichen nicht mehr aus, um Mitarbeitende langfristig zu binden oder im Recruiting zu überzeugen. In einem umkämpften Arbeitsmarkt braucht es Benefits mit echtem Impact – messbar, steuerlich attraktiv und nachhaltig.
Gleichbehandlung der Mitarbeiter beachten
Ein wesentlicher rechtlicher Aspekt bei der Implementierung einer bKV ist die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlaubt zwar Differenzierungen bei der Versicherungsabsicherung, solange diese nicht gegen geschützte Rechtsgüter wie Alter, Geschlecht oder ethnische Herkunft verstoßen. Du entscheidest grundsätzlich selbst, ob du die gesamte Belegschaft oder nur einzelne Personengruppen in die bKV aufnehmen möchtest. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Gruppe der Berechtigten klar definiert ist und der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt wird.
Ein kritischer Punkt ist: Wenn die bKV nur Führungskräften oder leitenden Angestellten zusteht, muss auch jede Führungskraft die Möglichkeit der bKV erhalten. Ansonsten verstößt du gegen das AGG. Die Ausgrenzung erfolgt also nach objektiven, AGG-konformen Kriterien. Ein Ausschluss kann beispielsweise erfolgen, wenn ein Mitarbeiter ausdrücklich auf den Versicherungsschutz verzichtet, wobei in diesem Fall eine schriftliche Verzichtserklärung erforderlich ist.
Besonderheiten treten bei Betriebsräten auf: Falls dein Unternehmen einen Betriebsrat hat, kann die bKV per Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Die Betriebsvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse. Sie kann günstigere Regelungen enthalten, die dann Vorrang vor weniger günstigen Einzelvereinbarungen haben. Sollte eine Betriebsvereinbarung bestehende Ansprüche verschlechtern, ist ein kollektiver Günstigkeitsvergleich erforderlich. Die Neuregelung muss für die Belegschaft insgesamt günstiger sein.
Fazit: bKV als strategisches Werkzeug nutzen
Die betriebliche Krankenversicherung hat sich von einer Nischenlösung zu einem wichtigen Instrument moderner Personalwirtschaft entwickelt. Mit über 56.500 Anbieterbetrieben und 2,4 Millionen Versicherten Ende 2024 zeigt die bKV ein explosives Wachstum. Für dich als Arbeitgeber bietet die bKV eine kostengünstige Möglichkeit, deine Attraktivität zu steigern, Mitarbeiter langfristig zu binden und die Produktivität zu erhöhen.
Die steuerlichen Vorteile mit der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze machen die bKV besonders für Unternehmen attraktiv. Die neuen Budgettarife bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten, die sowohl dir als auch deinen Arbeitnehmern maximale Wahlfreiheit geben. Die zunehmende Digitalisierung reduziert die administrativen Hürden erheblich. Mit Fokus auf psychische Gesundheit und Prävention adressieren die neuesten Tarife wichtige zeitgenössische Themen.
Die Marktprognosen sind optimistisch: Mit einem Potenzial von zehn Millionen Versicherten bis 2030 und einer Marktdurchdringung, die derzeit erst bei etwa 20 % liegt, ist das Wachstumspotenzial enorm. Für Unternehmen jeglicher Größe, von Handwerksbetrieben mit drei Mitarbeitern bis zu großen Konzernen, bietet die bKV eine zeitgemäße Lösung zur Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung.
Da jede Unternehmenssituation individuell ist und die richtige Ausgestaltung einer bKV komplex sein kann, empfehlen wir eine professionelle Beratung. Bei Bedarf verweisen wir gerne auf unser Partner-Netzwerk mit sorgfältig ausgewählten bKV-Experten, die eine kostenfreie Erstberatung anbieten und dich bei der optimalen Umsetzung unterstützen.


